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Datenschutz


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Haftungsausschluss
Die Musikkapelle Unterreitnau (MKU) stellt auf ihrer Website eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung, die regelmäßig aktualisiert werden. Aufgrund der technischen Merkmale des Internet kann die MKU jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingestellten Informationen übernehmen. Deshalb sollten Sie die Richtigkeit der hier präsentierten Informationen überprüfen, insbesondere wenn sie als Grundlage für Geschäfte dienen.

Auf dieser Website der MKU gibt es außerdem ein großes Angebot an Links zu anderen Homepages, für die die MKU keinerlei Verantwortung für Qualität und Inhalte übernehmen kann. Die Betreiber der verlinkten Websites haften jeweils selbst für ihre Homepage.

Unsere Informationen können gespeichert, weitergegeben und vervielfältigt sowie Links zur Homepage der MKU gelegt werden. Wir bestehen jedoch darauf, dass die Web-Seiten der MKU alleiniger Bestandteil des Browser-Fensters sind. Die Informationen dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Bei Weitergabe und Vervielfältigung bitten wir um Quellenangabe.

 Dieses Impressum gilt auch für das offizielle Facebook- und Instagram-Profil der Musikkapelle Unterreitnau e.V.

AGBs

 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

(im nachfolgenden AGB genannt) für das 61. Bezirksmusikfest 2023 in Unterreitnau (im nachfolgenden Veranstaltung genannt)

 

AGB zwischen der Musikkapelle Unterreitnau 1823 e.V. (im nachfolgenden Veranstalter genannt) und dem Festbesucher (im nachfolgenden Besucher genannt).

 

Die AGB gelten ebenfalls für den am Bezirksmusikfest 2023 in Unterreitnau beteiligten und dem Veranstalter gleichzustellenden „Förderverein Musikkapelle Unterreitnau e.V.“ und der „Fescht GbR“

 

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter und den Besuchern gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Der Besucher unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung diesen AGB, die u.a. gut sichtbar VOR dem Bereich der Einlasskontrolle und unserer Internetseite (www.bezirksmusikfest2023.de) eingesehen werden können.

 

INHALT

1. Sicherheit und Ordnung

2. Vertragsschluss und Eintritt

3. Bewirtung des Festbetriebs

4. Foto- und Videoaufnahmen, Datenverarbeitung

5. Sonstiges

6. Haftungsausschluss

7. Salvatorische Klausel

 

1. Sicherheit und Ordnung

1.1. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Besucher verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Veranstalters und des Sicherheitspersonals Folge zu leisten. Jeder Besucher ist gehalten, mit Polizei, Veranstalter und Sicherheitspersonal bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden. Der Kontroll-und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände (Taschen, Jacken, Rucksäcke, etc.). Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder sich der Untersuchung nicht unterziehen wollen, können der Veranstaltung verwiesen werden. Gleiches gilt für Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken.

1.2. Das Hausrecht haben die Vertreter und Beauftragten des Musikkapelle Unterreitnau 1823 e.V. Die Polizei, die Ordnungsbehörde und der Ordnungsdienst sind befugt, das Hausrecht durchzusetzen.

 

1.3. Bei Nichtbeachtung von Verboten erfolgt der Verweis von der Veranstaltung, ohne dass der Besucher eine (Teil-) Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte.

Für jeden Verstoß kann der Veranstalter die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, gegen die Personen die gegen diese Untersagungen verstoßen, zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Bei Zuwiderhandlungen besteht Haftungsanspruch für etwaige Personen- oder Sachschäden. Eltern haften für ihre Kinder.

1.4. Für die gesamte Veranstaltung, bzw. dem Veranstaltungsgelände des Bezirksmusikfestes 2023 gelten folgende Verbote:

a) Die Fälschung und Herstellung von Eintrittskarten des Veranstalters ist verboten.

b) Der Verkauf von Eintrittskarten ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters ist verboten.

c) Das Be- und Übersteigen von Absperreinrichtungen, Zäunen, Mauern, Fassaden, Masten, Gerüsten, Beleuchtungsanlagen, Zelten, Fahrzeugen, das Betreten des Bühnenbereichs, der nicht öffentlich zugänglichen Räume, des Küchenbereichs und des Ausschanks ist verboten.

d) Das Rauchen im Festzelt ist verboten und nur außerhalb des Zeltes gestattet.

e) Das Mitbringen von Tieren (soweit es sich nicht um Begleittiere, z.B. Blindenhunde handelt) ist verboten.

f) Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln und ähnlichem ist verboten. Ebenso das Mitbringen von Speisen, Getränken, Spirituosen, sonstigen alkoholischen Getränken, illegaler Drogen und ähnlichem ist verboten.

g) Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Vuvuzelas, Laserpointer, pyrotechnischer Artikel, Feuerwerkskörpern, Rauchkerzen, Fackeln, Wunderkerzen und ähnlichem ist verboten.

h) Das Mitbringen von Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen ist verboten.

i) Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht auf das Festgelände gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen.

j) Verboten ist ebenso das Werfen von Gegenständen, die Verunreinigung der Anlagen sowie das Verrichten der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Toilettenwagen, das Bemalen, Beschriften und Bekleben von baulichen Anlagen, Einrichtungen und Wegen, das Tanzen auf Tischen und Bänken, sowie das Mitnehmen von Krügen und Flaschen nach außerhalb des Festgeländes.

k) Das Äußern oder Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen oder radikalen Parolen ist verboten.

 

2. Vertragsschluss und Eintritt

2.1. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuchs ausschließlich vertragliche Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Besucher zustande. Auch für Veranstaltungen, bei denen kein Eintritt erhoben wird, gelten die gleichen Vertragsbedingungen ab dem Zeitpunkt des Betretens des Festgeländes.

2.2. Der Zutritt zur Veranstaltung ist unabhängig vom Alter nur mit einer gültigen Eintrittskarte möglich. Die Wahrnehmung der Hausrechte obliegt dem Veranstalter. Mit Verlassen der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

2.3. Der Besucher ist verpflichtet, die Eintrittskarten nach Zugang / Kauf auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf alle Punkte wie z.B. Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort

zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Eintrittskarten hat unverzüglich nach Erwerb der Eintrittskarten beim Verkäufer zu erfolgen.

2.4. Ein Umtausch der Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei dem Verkauf von Eintrittskarten liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB vor. Dem Besuchern abhanden gekommene oder zerstörte Eintrittskarten werden nicht ersetzt oder zurückerstattet. Auf Nachfrage des Veranstalters ist ein Nachweis über den gültigen Eintritt – Eintrittsbändel / Umzugsaufkleber – jederzeit vorzuzeigen.

2.5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Besuchern aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren (siehe hierzu auch 1.1.).

2.6. Veranstaltungen können von der angekündigten Besetzung oder den veröffentlichten Programmpunkten abweichen. Dadurch lässt sich jedoch kein Anspruch auf Umtausch oder Rückerstattung der Eintrittskarte ableiten.

2.7. Sofern die Veranstaltung vor Beginn abgesagt wird, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarten. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Besuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation, durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

2.8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor aus Sicherheitsgründen den Zugang zu Bereichen der Veranstaltung wegen Überfüllung zu beschränken. Hieraus ergeben sich keine Schadensersatzansprüche, da eine genaue Planbarkeit der Besucherströme unmöglich ist.

2.9. Der Veranstalter haftet nicht für krankheits- oder witterungsbedingte Verhinderung des Künstlers oder von Besuchern.

 

3. Bewirtung des Festbetriebes

 

Teile der Bewirtung des Festbetriebes innerhalb und außerhalb des Festgeländes hat der Veranstalter an den Förderverein Musikkapelle Unterreitnau 1823 e.V. und an die Fescht GbR verpachtet. Dieser ist somit Festwirt und für die Bewirtung verantwortlich.

 

4. Foto- und Videoaufnahmen, Datenverarbeitung

4.1. Licht-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne Anspruch auf eine (Teil-) Rückerstattung des Eintrittspreises.

 

 

4.2. Im Rahmen unseres Bezirksmusikfestes, des Marschmusikwettbewerbs und des Festumzugs machen wir Foto- und Videoaufnahmen.

Jeder Besucher willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien, in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme zu Informations- und Dokumentationszwecken ein. Dies schließt die Vervielfältigung in Print- und audiovisuellen Medien, Veröffentlichungen, Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton ein, die vom

Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.

4.3. Die Veröffentlichung von Bildaufnahmen auf verschiedenen Medien des Vereins mit dem Ziel, die Außendarstellung zu fördern und über stattgefundene Veranstaltungen zu informieren, stellt grundsätzlich ein berechtigtes Interesse des Vereins dar. Als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung kommt demnach Art. 6 Abs. 1 Buchst f DSGVO in Frage. Danach ist die Datenverarbeitung zulässig, wenn sie für die Erreichung der berechtigten Interessen des Vereins erforderlich ist und keine überwiegenden Interessen oder Grundrechte/Grundfreiheiten der Betroffenen dem Veröffentlichungsinteresse entgegenstehen.

4.4. Jeder Besucher hat das Recht, sich gegen die Veröffentlichung zu wehren und kann verlangen, dass die persönlichen Daten seiner Person unwiderruflich gelöscht werden. Wenden Sie sich dazu an den 1. Vorsitzenden, Herr Stefan Grimminger.

 

5. Sonstiges

5.1. Sämtliche, vom Besucher übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc. werden vom Veranstalter in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Veranstalter ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Kaufvertrags beauftragten Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann.

5.2. Erfüllungsort/Gerichtsstand für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Veranstalters, außer es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz des Veranstalters. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz des Veranstalters vereinbart.

5.3. Es gilt das Jugendschutzgesetz auf dem gesamten Veranstaltungsgelände. Es besteht Ausweiskontrolle (siehe hierzu unsere separaten Ausführungen in „JUGENDSCHUTZ beim 61. Bezirksmusikfest in Unterreitnau“).

5.4. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Veranstalter haftet nicht für durch erhöhte Lautstärke verursachte Hör- und Gesundheitsschäden.

 

5.5. Der Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr. Keine Haftung für Sach- und Personenschäden. Der Besucher ist außerdem für seine An- und Abreise zum und von der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für eventuelle Schäden am Fahrzeug wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen.

5.6. Der Besucher hat keinen Anspruch auf Sitzplatz-Reservierungen im Festzelt.

5.7. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

 

6. Haftungsausschluss

 

Der Aufenthalt auf allen Veranstaltungsorten des Bezirksmusikfestes 2023 in Unterreitnau, u.a. Festgelände, Festzelt, Parkplätze, Aufstellungsplätze, Umzugswege und anderer Orte, erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragsverpflichtungen betroffen. Die Haftung des Veranstalters ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.

 

7. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so gelten die übrigen gleichwohl und die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Bestimmung entspricht.

 

 

Unterreitnau, 05.03.2023

 

 

 

Stefan Grimminger

1.Vorsitzender

Musikkapelle Unterreitnau 1823 e.V.

Rickenbacher Straße 78

88131 Lindau

www.mk-unterreitnau.de

info@mk-unterreitnau.de

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